ijiojiioj

Artikel 159 Strafgesetzbuch

Artikel 159 im Strafgesetzbuch der Russischen Föderation (STGB RF) regelt den Straftatbestand des Betrugs und ist im Abschnitt für wirtschaftliche Straftaten verortet. Der Strafenkatalog für Betrug ist umfangreich und enthält von Geldstrafen über Pflichtarbeit und Besserungsarbeit bis hin zu Arrest oder Freiheitsentzug ein breites Spektrum an Sanktionen. Parallelvorschrift im deutschen Recht ist der Betrug gemäß § 263 StGB.

Weitere Themen

Juri Tschaika

Wladimir Markin

Ermittlungskomitee

Artikel 105 Strafgesetzbuch


Beitrag veröffentlicht

in

von

Schlagwörter: