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Zehn Tage (Ordnungshaft)

Viele der Demonstranten, die seit dem 9. August 2020 auf die Straßen gingen, wurden wegen der Teilnahme an Massenunruhen bzw. nicht genehmigten Kundgebungen (Paragraf 293 des Strafgesetzbuches der Republik Belarus) festgenommen und zu 10 bis 30 Tagen Ordnungshaft verurteilt. 


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