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Verstaatlichung in der Realwirtschaft (Mirkin)

Der in diesem Zusammenhang häufig verwendete Begriff Verstaatlichung ist eine Zuspitzung. Die 70 Prozent beziehen sich auf die gesamte Staatsbeteiligung im Wirtschaftsprozess, sie stehen nicht für die formale Überführung von Privat- in Staatseigentum.

 


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