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Troika (NKWD Kommission)

Als Troika oder Gerichtstroika wurden in den Jahren 1937–38 die dreiköpfigen Kommissionen des NKWD bezeichnet, die Strafen gegen inhaftierte Menschen verhängen konnten. Diese Kommissionen stellten keine Justizorgane dar, aufgrund ihrer Entscheidungen wurden jedoch hunderttausende Todesurteile vollstreckt. Die Urteile stützten sich auf Ermittlungen der sogenannten operativen Gruppen und waren endgültig, gegen sie konnte keine Berufung einlegt werden.


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