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Rehabilitierung des Nazismus

Seit 2014 wird die sogenannte Rehabilitierung des Nazismus in Russland strafrechtlich geahndet. Die „Leugnung von Fakten, die vom Internationalen Kriegsgericht zur Bestrafung der Hauptkriegsverbrecher der Achsenmächte festgestellt wurden“ kann damit mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Ein russischer Bürger wurde bspw. 2016 zu einer Geldstrafe in Höhe von 200.000 Rubel [damals etwa 2700 Euro] verurteilt, weil er auf seinem VKontakte-Account geschrieben hatte, dass die Sowjetunion 1939 zusammen mit Deutschland Polen überfallen und damit den Zweiten Weltkrieg ausgelöst habe.


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