Artikel 205 des russischen Strafgesetzbuchs regelt den Umgang mit Personen, die terroristische Straftaten begangen haben.
Artikel 205 des Strafgesetzbuchs

Journalismus aus Russland und Belarus in deutscher Übersetzung
Artikel 205 des russischen Strafgesetzbuchs regelt den Umgang mit Personen, die terroristische Straftaten begangen haben.