„Unterschreib oder wir vergewaltigen dich“

Seit Beginn des russischen Großangriffs auf die Ukraine versucht der Staat mit äußerster Härte, Proteste gegen den Krieg zu unterdrücken. Die Organisation OWD-Info spricht in ihrem aktuellen Bericht von fast 20.000 Festnahmen und über 800 strafrechtlich Angeklagten und Verurteilten im Zusammenhang mit Antikriegsprotesten.  

Anton Shutschkow und Wladimir Sergejew wurden am 6. März 2022 bei Protesten in Moskau festgenommen und anschließend wegen versuchter Brandstiftung eines Gefangenentransporters angeklagt. Schutschkow wurde später zu knapp zehn Jahren und Sergejew zu knapp acht Jahren Haft verurteilt. Anfang Februar dieses Jahres wurden die beiden Männer aus Omsk an einen unbekannten Ort gebracht. Erst einen Monat später erfuhr die Initiative Sona solidarnosti (dt. Solidaritätszone), die Antikriegsaktivisten unterstützt, dass die beiden in Gefängnisse in Krasnojarsk überstellt worden waren. Schutschkow hat inzwischen selbst Strafanzeige erstattet und spricht von Gewalt und Folter während der Haft. Mediazona berichtet über den Fall. 

Illustration © Boris Chmelny/Mediazona

Zelle Nr. 169 – Prügel und Androhung von Vergewaltigung 

Am 17. Februar trafen die Anti-Kriegs-Aktivisten Anton Shutschkow und Wladimir Sergejew im Untersuchungsgefängnis SISO-1 in Krasnojarsk ein. Dort verbrachten sie etwas mehr als eine Woche, danach sollte Anton Shutschkow für die ersten Jahre der Haft nach Minussinsk und Wladimir Sergejew nach Jenissejsk überstellt werden. 

Wie Anton Shutschkow seiner Anwältin Xenia Iwanowa erzählte, war er [im Krasnojarsker SISO-1 – dek] am 20. Februar zu einem Gespräch mit dem Ermittlungsbeamten aus der Zelle geholt worden. Auf dem Weg konnte er ein paar Worte mit Wladimir Sergejew wechseln, der ihm erzählte, dass er die Nacht davor in der Zelle Nr. 169 verbracht und „unter Druck“ eine „Einwilligung zur Kooperation“ unterschrieben habe.

Ich sollte horchen, was die Zellengenossen reden

Auch Anton Shutschkow wurde am selben Tag auf Kooperation angesprochen. „Sie schlugen mir vor, ihnen zuzuarbeiten: zu horchen, was die Zellengenossen reden, zu beobachten, wer verbotene Sachen versteckt. Ich habe abgelehnt“, erzählte er seiner Anwältin.

Am 21. Februar kam auch Anton Shutschkow in die Zelle Nr. 169, vor der ihn Wladimir Sergejew schon gewarnt hatte. Dort erwarteten ihn drei Häftlinge, die laut Aussage des Aktivisten über sein Verfahren Bescheid wussten: Sie sagten, sie wüssten alles über ihn, pöbelten herum und nannten ihn mit seinen 40 Jahren verniedlichend „Antoschka“. „Einer war ein kahlrasierter Muskelprotz, der sagte, er sei 31. Der Zweite war angeblich um die 40, ehemaliger Offizier. Vom Dritten weiß ich nur noch, dass er so zwischen 25 und 30 war“, beschrieb sie Anton Shutschkow.

Noch am selben Tag verprügelten ihn diese Männer, weil er die Kooperation mit den Behörden verweigerte. Wie er später in der Anzeige beim Ermittlungskomitee angab, erfolgte das mit dem Wissen und auf Anweisung der SISO-Bediensteten. 

Sie steckten mich mit dem Kopf ins Klo und schlugen mir auf den Kopf

„Sie sagten: Schreib deine Erklärung oder wir vergewaltigen dich. Ich weigerte mich. Da steckten sie mich mit dem Kopf ins Klo und schlugen mir auf den Kopf, in den Nacken, auf den Rücken. Ich dachte, sie hätten mir eine Rippe gebrochen, aber es war ein Knorpel verschoben. Mein Rücken war blau. Einer hielt mich an den Armen fest, der andere an den Beinen. Sie zogen mir die Hose runter und drohten, mich mit der Klobürste zu vergewaltigen, weil kein Schrubber da war“, erzählte Shutschkow. 

Weil er ihnen das durchaus zutraute, erfüllte Shutschkow die Forderungen der Häftlinge. „Ich sage mich von extremistischem Gedankengut los und verpflichte mich dazu, den Strafvollzugsbehörden der Region Krasnojarsk und den russischen Geheimdiensten beim Aufdecken von Verbrechen zu helfen“, zitierte er den Text seiner Erklärung der Anwältin gegenüber.  

Mit dieser Erklärung war es aber noch nicht getan — Shutschkow musste einen kurzen Lebenslauf verfassen und Fragen der Häftlinge beantworten: Was er über Sergejews Verbindungen zur Ukraine wisse, ob dieser mit Drogen handle (er antwortete, dass er davon nichts wüsste), und wer ihm, Shutschkow, private Briefe schreibe. „Ich sagte, das seien ganz normale Leute. Sie fragten mich, wer von der Organisation Tschorny krest (dt. Schwarzes Kreuz) mit mir in schriftlichem Austausch stände“, berichtete Anton Shutschkow. Ein paar Tage zuvor war die Federazija anarchitscheskogo tschornogo kresta (dt. Föderation des anarchistischen schwarzen Kreuzes) auf die Liste der „unerwünschten Organisationen“ gekommen.

Dann wurde Anton Shutschkow in die vorherige Zelle zurückgebracht, doch seine früheren Zellengenossen waren gegen „zwei Wiederholungstäter“ ausgetauscht worden, die ihn unter Druck setzten, ja nicht die Kooperation zu verweigern, und ihn „verbal angriffen und demütigten“.   

Am 26. Februar wurde Anton Shutschkow ins Gefängnis [in Minussinsk – dek] überstellt.   

Im Gefängnis – neue Forderungen 

Derzeit befindet sich Anton Shutschkow im Gefängnis in Quarantäne. Seine Anwältin Xenia Iwanowa berichtete Mediazona, dass es ihm gut gehe und er sich „um Zuversicht bemühe“. Sie habe ihren Klienten zuletzt am 4. März gesehen.  

„Zu dem Zeitpunkt scheint er im Gefängnis von Minussinsk besser aufgehoben zu sein, weil er mit nur einer Person, einem Muslim, zusammen in Quarantäne ist. Im Grunde hat er dort Ruhe, ich habe ihm einen Brief und ein Antwortschreiben zum Ausfüllen geschickt. Ich hoffe, er schreibt mir, wie es in der neuen Zelle ist und wie sein Tagesablauf aussieht, wenn ihm seine endgültige Zelle zugewiesen wird“, sagt die Anwältin.  

Shutschkow fordert in seiner Anzeige, die Zellengenossen, die ihn misshandelt haben, strafrechtlich zu verfolgen, und die Kameraaufzeichnungen sicherzustellen, auf denen vielleicht zu sehen ist, wie er von Zelle zu Zelle geführt wird. Außerdem fordert er, von den Aufsehern eine Begründung für diesen Zellenwechsel zu verlangen. Seine Anwältin Xenia Iwanowa hat die Anzeige bereits beim Ermittlungskomitee eingebracht. „Ich habe diesen Fall auch bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Auch die Tatsache, dass ihm danach zwei Wiederholungstäter in die Zelle gesetzt wurden. Jemand, der zum ersten Mal inhaftiert ist, darf nämlich nicht mit Häftlingen zusammengesperrt werden, die zum wiederholten Mal verurteilt sind“, erklärt sie. 

Sie machen Druck und ich schweige – nein, das muss an die Öffentlichkeit

Allerdings befürchte Shutschkow ihren Worten zufolge, dass nach dieser Beschwerde eine fabrizierte Anklage gegen ihn erhoben werden könnte. „Er geht davon aus, dass ihm angesichts seiner langen Haftstrafe so oder so noch weitere Paragraphen angehängt werden. Ich versuche, ihm klarzumachen, dass es trotzdem nicht so einfach ist, aus dem Nichts eine Anklage zu erheben. Neuerliche Anschuldigungen kommen meistens dann hinzu, wenn man etwas mit Zellengenossen bespricht, die einen verraten, oder wenn man einen schweren Verstoß begeht“, sagt die Anwältin. Trotz seiner Befürchtungen habe Shutschkow der Publikation seines Berichts über die Folter jedoch zugestimmt, betont Iwanowa. „Sie machen Druck und ich schweige – nein, das muss an die Öffentlichkeit“, zitiert sie ihren Mandanten.     

Die Bediensteten des neuen Gefängnisses haben dem Aktivisten ebenfalls eine Kooperation vorgeschlagen, aber Iwanowas Einschätzung nach war das eher „ein Routinevorgang“ und hatte nichts mit den Geschehnissen in der Untersuchungshaft zu tun. Laut Iwanowa sah dieser Vorschlag so aus, dass Shutschkow „jede Woche einen Bericht über Gehörtes und Gesehenes“ abgeben solle. Als Shutschkow ablehnte, wurde ihm nahegelegt, noch mal darüber nachzudenken.     

„Aber er will ganz grundsätzlich nicht mit den Behörden kooperieren, weil das seinen moralischen Prinzipien widerspricht“, erklärt Iwanowa. Als Shutschkow ins Gefängnis überstellt wurde, erzählte er laut Iwanowa anderen Häftlingen, dass er in der Untersuchungshaft gezwungen worden war, eine Kooperationserklärung abzugeben: „Die Reaktionen waren unterschiedlich, die einen sagten, es sei verständlich, dem Druck nachzugeben, die anderen meinten, man müsse sich zu wehren wissen. Bei Anton Shutschkow schwingt Reue mit, dass er sich anders verhalten und nicht hätte unterschreiben sollen, aber ich versuche ihm beizubringen, dass unter Bedrohung des Lebens und der Gesundheit jedes Verhalten gerechtfertigt ist.“         

Anti-Kriegs-Aktion. Wofür Shutschkow und Sergejew verurteilt wurden

Anton Shutschkow und Wladimir Sergejew, die beide vor einigen Jahren aus ihrer Heimatstadt Omsk nach Moskau zogen, wurden gleich zu Beginn der russischen Invasion in der Ukraine, nämlich am 6. März 2022, in der Nähe des Puschkin-Platzes festgenommen. Damals gab es in Moskau noch Demonstrationen gegen den Krieg, und zu einer davon waren die beiden Männer unterwegs. Die Silowiki, die sie aufhielten, kontrollierten ihre Ausweise und den Inhalt ihrer Rucksäcke. Danach nahmen Shutschkow und daraufhin auch Sergejew Methadon-Kapseln ein, um sich umzubringen – das gelangte auf die Body-Cams der Polizisten. 

Da Sergejew Molotow-Cocktails im Rucksack hatte, wurden die zwei Freunde festgenommen. Auf die Frage, warum sie die dabeihätten, wenn sie zu einer Demonstration gehen, sagte Sergejew, bereits unter Methadon-Einfluss: „Wir dachten uns, wir könnten ein paar eurer Flohkisten abfackeln.“ 

Ihr werdet sitzen, ihr Missgeburten. Auf einem Flaschenhals, bis der Hintern blubbert

Auf dem Video der Polizei ist zu hören, wie einer der Silowiki den beiden droht: „Ihr werdet sitzen, ihr Missgeburten. Auf einem Flaschenhals, wie verdammte Petuchi, bis der Hintern blubbert, das versprech ich euch verfickten Wichsern.“  

Schon auf dem Weg zur Polizeistation ging es Shutschkow schlecht. Er verlor das Bewusstsein und kam in die Sklifossowski-Klinik für Erste Hilfe. Dahin kam nach einer Weile auch Sergejew. Die Ärzte diagnostizierten jeweils eine Methadon-Vergiftung.  

Zehn Tage später wurden sie wegen versuchten Rowdytums in der Gruppe unter Einsatz von Waffen angeklagt. Aufgrund eines Berichts des FSB, in dem Shutschkow und Sergejew als „überzeugte Anhänger einer radikal-anarchistischen Ideologie“ bezeichnet wurden, die „eine gewaltsame Veränderung der verfassungsmäßigen Grundlagen“ Russlands zum Ziel habe, wurde die Anklage noch verschärft und geändert auf: Vorbereitung eines Terroranschlags durch eine Gruppe von Personen.  

Wladimir Sergejew gestand seine Schuld zuerst ein und erklärte, er habe seinen Protest „gegen die Militäroperation in der Ukraine und die Konfrontation mit dem Westen“ zum Ausdruck bringen wollen. Vom Ermittler gefragt, wie er denn seine Botschaft habe vermitteln wollen, wenn er doch beinah Selbstmord begangen hätte, sagte Sergejew: „Der Sinn meiner Tat wäre klar gewesen, egal ob ich am Leben bleibe oder nicht. Ich war bei einer Anti-Kriegs-Demo und habe protestiert.“ 

Er sagte auch gegen Shutschkow aus, dass dieser 1,5 Gramm Methadon gekauft und einen Teil davon ihm gegeben habe. So kam für seinen Freund noch ein Paragraph hinzu: Absatz von Drogen in erheblichen Mengen. Später zog Sergejew sein Geständnis zurück und erklärte, er habe es unter dem Druck der Silowiki abgelegt, die ihn verprügelt haben.     

Shutschkow hat nie ein Geständnis abgelegt, sondern blieb dabei, dass er von den Molotow-Cocktails in Sergejews Rucksack nichts gewusst und lediglich seinen Suizid geplant habe. „Ich habe [das Methadon] genommen, um nicht mehr zu sehen, was auf der Welt abgeht: der Krieg in der Ukraine, die Ereignisse im Donbass, ich habe auch Angst vor einem Atomkrieg“, erklärte er. „Daher wollte ich mir das Leben nehmen, um nicht zu sehen, wo das hinführt – ich hatte auch Angst, dass die jungen Menschen in die Armut rutschen.“    

Letztes Jahr im April verurteilte das Zweite Westliche Militärkreisgericht Anton Shutschkow zu zehn und Wladimir Sergejew zu acht Jahren Haft. Später wurden diese Freiheitsstrafen um zwei Monate gekürzt. Die ersten drei Jahre müssen sie im Gefängnis verbringen, daher wurden beide 4000 Kilometer von Moskau entfernt in die Oblast Krasnojarsk gebracht.  

Der Anwältin Xenia Iwanowa zufolge sind in Schutschkows Profil drei Katergorien vermerkt: Suizidgefährdung, Propaganda für eine extremistische Ideologie und Neigung zu Drogen- und Alkoholkonsum.  

„Er möchte in der Näherei arbeiten und ins Fitnessstudio gehen“, sagt Iwanowa. „Er will sich bei mir melden, falls es wegen seines Urteils Probleme mit der Arbeit geben sollte.“  

Update vom 14. März, 11:25: Die Anwältin ist hier nicht mit ihrem richtigen Namen genannt. Zudem wurden auf ihre Bitte hin im Text einige geringe Änderungen vorgenommen, um ihren Klienten vor weiteren Risiken zu schützen. 

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