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Rat der Republik (Belarus)

Der Rat der Republik (belaruss. Sawet Respubliki) ist im Zweikammersystem der Republik Belarus als Verfassungsorgan das Oberhaus, während das Repräsentantenhaus das Unterhaus des Parlaments bildet. Der Rat setzt sich aus 64 Mitgliedern zusammen, die durch die Oblaste des Landes und die Stadt Minsk bestimmt werden. Acht Mitglieder werden durch den Präsidenten nominiert.


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