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Amnestie nach Stalins Tod

Nach Stalins Tod 1953 fiel laut offiziellen sowjetischen Angaben rund die Hälfte aller Gulag-Insassen unter Amnestie, bis 1957 wurden etwa 70 Prozent aller Häftlinge entlassen. Dabei verringerte sich gleichsam die Anzahl der Lager und die Haftbedingungen der verbliebenen Häftlinge verbesserten sich.


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