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Zusatzprotokoll zu den Genfer Konventionen (FAQ)

Hintergrund sind die Genfer Konventionen, geregelt im 1. Zusatzprotokoll zu den Genfer Konventionen. Dessen Ziel ist der Schutz der Zivilbevölkerung ist. Dafür können auf dieser Basis Zonen eingerichtet werden, die nicht von den Kriegsparteien in ihre Kampfhandlungen mit einbezogen werden dürfen. Hauptvoraussetzung ist, dass sich in diesen Zonen keine Soldaten und keine Waffen befinden – andernfalls verliert die Zone sofort ihren Schutzstatus. Angriffe auf aktive Schutzzonen stellen wiederum einen schweren Verstoß gegen das 1. Zusatzprotokoll dar und sind völkerrechtswidrig.


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