BYSTRO #10: Wie frei ist das Internet in Russland?

Am 18. März hat Präsident Putin zwei neue Gesetze unterzeichnet: Eines soll das Verbreiten von „Falschnachrichten“, das andere „respektlose“ Äußerungen über Vertreter der Staatsmacht verhindern. Die Gesetze werden die Meinungsfreiheit in Russland weiter einschränken, warnt der Menschenrechtsrat beim russischen Präsidenten und hatte schon am 11. März deshalb dazu aufgerufen, sie zu verwerfen. 
Anfang März protestierten außerdem Tausende gegen ein geplantes Gesetz zum „souveränen“ Runet. 
Was genau sind „Falschnachrichten“ und „Respektlosigkeiten“? Kann man das Runet wirklich vom weltweiten Netz abkoppeln? Und was bedeutet all das für die Internetfreiheit in Russland? Ein Bystro von Anna Litvinenko in sieben Fragen und Antworten – einfach durchklicken.

  1. 1. Ein neues Gesetz soll das Verbreiten von „Falschnachrichten“ verhindern. Was genau sind denn „Falschnachrichten“?

    In den russischen Medien redet man zwar vom „Fake-News-Gesetz“, im Gesetzestext selbst steht das Wort „Falschnachrichten“ allerdings nicht. Vielmehr geht es um „unzuverlässige sozial-relevante Informationen, die wissentlich als zuverlässige Informationen verbreitet werden“. Das Gesetz verbietet die Verbreitung von solchen Informationen, die zu „schweren Konsequenzen“ führen können, etwa das Leben von Menschen gefährden oder Massenunruhen hervorrufen. 
    Der Gegenstand des Gesetzes ist also so vage und schwammig formuliert, wie es für die restriktiven Mediengesetze der letzten Jahre typisch ist. Der Gesetzgeber legt keine Kriterien fest, mit denen der Begriff „Unzuverlässigkeit“ eingegrenzt werden kann. Solche Gummiparagraphen, die sehr willkürlich eingesetzt werden können, bedrohen die Meinungsfreiheit enorm.
    Die Mitglieder des Menschenrechtsrates beim russischen Präsidenten kritisierten auch, dass das Gesetz den Staatsorganen die Möglichkeit gebe, eine „absolute Wahrheit“ zu bestimmen, was per se unmöglich sei. 

  2. 2. Für sogenannte „traditionelle Medien“ gibt es bereits ein Gesetz, das die Verbreitung von „nicht wahrheitsgemäßen Informationen“ verbietet. Wen betrifft das neue Gesetz?

    Unter traditionellen Medien versteht der Gesetzgeber alle Medien, die bei der Medienaufsichtsbehörde Roskomnadsor registriert sind. Sehr viele russische Onlinemedien verzichten aber auf eine Registrierung, um den Einschränkungen durch das Mediengesetz zu entgehen. Neben diesen Portalen sind nun beispielsweise auch Privatpersonen vom neuen Gesetz betroffen, die Inhalte über soziale Netze verbreiten. In den letzten drei Jahren gab es viele Prozesse wegen Veröffentlichungen, Reposts oder auch nur Likes von „extremistischen“ Inhalten auf privaten VKontakte- oder Facebook-Profilen. Lange regelte der sogenannte „Extremismus-Paragraph“ 282 das Strafmaß. Da Russland wegen der Schwammigkeit des Extremismus-Begriffes stark kritisiert wurde, ist es denkbar, dass das  „Fake-News-Gesetz“ teilweise den im Dezember 2018 abgeschwächten Paragraphen 282 ersetzen soll. Die Macher des neuen Gesetzes wiesen jedenfalls darauf hin, dass es auch im Westen ähnliche Rechtsparagraphen gebe, in Deutschland etwa das Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Dieses Gesetz wird allerdings von Organisationen wie Reporter ohne Grenzen auch in Deutschland stark kritisiert. Zudem ist das neue russische Gesetz so schwammig formuliert, dass der Staat damit ein ganzes Arsenal an Instrumenten bekommt, um die sozialen Medien womöglich noch stärker zu regulieren.

  3. 3. Was versteht das Gesetz unter „Verunglimpfungen“? Steht jetzt jede Kritik am Kreml unter Strafe?

    Das Gesetz ist äußerst schwammig formuliert: Geahndet wird damit Kritik, die „in unanständiger Form“ eine „ausgesprochene Respektlosigkeit“ ausdrückt. Die vage Formulierung bietet dabei einen ähnlich breiten Interpretationsrahmen wie auch das Falschnachrichten-Gesetz. Ebenso ist die Bandbreite der möglichen Herabgewürdigten ziemlich groß: die Gesellschaft, der Staat, die offiziellen Staatssymbole, die Verfassung sowie die staatlichen Organe der Russischen Föderation.
    Das neue Gesetz stuft Verunglimpfungen im Internet als Kleinrowdytum ein. Damit wird das bereits existierende Gesetz gegen Verunglimpfungen auf den Online-Raum ausgeweitet.

    Die beiden neuen Gesetze haben für Aufruhr in der russischen Öffentlichkeit gesorgt. Viele Journalisten und Schriftsteller prangerten sie als „Einführung der direkten Zensur im Land“ an. Anfang März fanden in mehreren Städten Russlands Demonstrationen für die Freiheit im Internet statt. 

  4. 4. Wie hoch sind die Strafen für „Falschnachrichten“ und „Verunglimpfungen“, und warum wurden sie in zweiter Lesung erhöht?

    Das Strafmaß für die Verbreitung von „Falschnachrichten“ hängt von ihren „Konsequenzen“ ab sowie von der jeweiligen Rechtsfähigkeit: Natürliche Personen können mit 30.000 bis 100.000 Rubel (rund  400 bis 1400 Euro) bestraft werden, bei einer Wiederholungstat oder schwerwiegenden Konsequenzen bis zu 400.000 Rubel (rund 5500 Euro). Für Beamte ist die Strafe höher, und juristische Personen können theoretisch mit bis zu 1,5 Millionen Rubel (rund 20.500 Euro) belangt werden.
    „Verunglimpfungen“ werden als Kleinrowdytum mit Strafen bis zu 100.000 Rubel (rund 1400 Euro) geahndet. Wiederholungstäter können mit bis zu 200.000 Rubel (rund  2700 Euro) oder einer administrativen Haftstrafe von bis zu 15 Tagen bestraft werden.

    In der ersten Lesung des „Falschnachrichten-Gesetzes“ waren tatsächlich weitaus geringere Strafen vorgeschlagen. Die Abgeordneten befanden dann aber, dass die kleinen Summen für die Vorbeugung von Strafdelikten nicht effektiv genug wären. 

  5.  

    5. Was genau beabsichtigt die Duma mit dem Gesetzentwurf zur Isolation des Runet?

    Dieser Gesetzentwurf soll Russland vor einer möglichen Blockade des Internets schützen, die angeblich im Rahmen der US-Sanktionen drohe. So soll in Russland eine Infrastruktur aufgebaut werden, die ein autonomes Funktionieren des Internets im Land ermöglicht – das sogenannte „souveräne Internet“. Um dies zu verwirklichen, sollen unter anderem neue Regeln des Routings von Daten eingeführt werden, mit denen auch weniger Daten der russischen Bürger ins Ausland gelangen würden. Die Provider werden zur Kooperation mit dem Staat verpflichtet, außerdem soll langfristig der gesamte Internetverkehr nur über inländische Server laufen können. Russische Behörden hätten damit volle Kontroll,-  Zensur- und Sperrmöglichkeiten. Vor allem dieses Vorhaben brachte Anfang März 2018 tausende Menschen auf die Straßen.  
    Das Gesetz ist noch nicht angenommen, aber im Staatshaushalt sind schon 1,8 Milliarden Rubel (rund 24,5 Millionen Euro) für die nächsten drei Jahre vorgesehen, die in das künftige Zentrum für Verwaltung des öffentlichen Netzes fließen sollen. Die Gesamtkosten des Souveränen Internets sollen laut moderaten Schätzungen bis zu 134 Milliarden Rubel (rund 1,8 Milliarden Euro) pro Jahr betragen.

  6. 6. Nach knapp einem Jahr Blockade des Messengers Telegram durch russische Behörden funktioniert er in Russland immer noch. Wie hoch sind da die Chancen, dass Russland sich wirklich vom weltweiten Datennetz abkoppelt?

    Derzeit ist nicht klar, ob es überhaupt die Absicht des Kreml ist, eine „russische Firewall“ nach chinesischem Vorbild zu bauen. In den letzten Jahren wurden schon einige Gesetze verabschiedet, die auch der Abschottung des Runet dienen können, in etwa das Jarowaja-Gesetz 2016 oder das VPN-Gesetz 2017. Doch werden diese Gesetze bislang sehr selektiv angewandt: So halten sich die meisten VPN-Services nicht an das Gesetz, bislang ohne rechtliche Konsequenzen.
    Wahrscheinlich aber geht es dem Kreml derzeit nicht so sehr darum, alle Freiräume zu schließen und eine dichte Firewall zu bauen, sondern vielmehr darum, eine Atmosphäre zu schaffen, die zu mehr Selbstzensur führt. Außerdem soll auch präventiv ein Arsenal von Instrumenten aufgebaut werden, die im Fall von Protesten schnell und effektiv eingesetzt werden können.

  7. 7. Wenn manche Gesetze gar nicht oder nicht in vollem Umfang umgesetzt werden – was hat der Kreml dann davon? Und weshalb sprechen so viele Kritiker von Kontrolle und Zensur?

    Der Trend der zunehmenden Zensur im russischen Internet ist schon seit 2012 zu beobachten. Nach den Bolotnaja-Protesten erkannte der Kreml das Mobilisierungspotential des Internets und fing an, die Online-Öffentlichkeit einzuschränken. Die Meilensteine der Internetkontrolle waren bisher: eine Schwarze Liste an Internetseiten im Jahr 2012, die angeblich dem Schutz von Kindern dienen soll. 2014 verabschiedete die Duma dann das sogenannte Blogger-Gesetz, mit dem sich Seiten mit mehr als 3000 Besuchern pro Tag bei Roskomnadsor registrieren müssen. Schließlich trat 2016 das sogenannte Jarowaja-Gesetz in Kraft, das unter anderem verschärfte Strafen für die Veröffentlichung von „extremistischen Inhalten“ vorsieht. 
    Damit werden derzeit auch Internetgiganten wie Google, Facebook oder Twitter unter Druck gesetzt. So musste Google schon kleinere Geldstrafen zahlen, im September 2018 hat es auf Druck von Roskomnadsor hin Videos von Alexej Nawalny aus den Suchlisten-Ergebnissen von YouTube entfernt. 
    Russische Behörden fordern von Internet-Konzernen außerdem, dass sie persönliche Daten russischer Nutzer ausschließlich in Russland speichern. Diese Forderung haben die Konzerne bislang nicht erfüllt.

    Trotz systematischer Einschränkung des Meinungspluralismus, bringen Freiräume im Internet auch für autoritäre Systeme einige Vorteile: So dienen sie beispielsweise der Kontrolle öffentlicher Meinung, vor allem dann, wenn Meinungsumfragen nur ein verzerrtes Bild abgeben. Schließlich wäre ein „souveränes Internet“ auch äußerst wirtschaftsfeindlich: Während die Umsetzung einer „russischen Firewall“ nach chinesischem Vorbild zu teuer wäre, gelten die derzeitigen Pläne als so unausgereift, dass sie der russischen Wirtschaft einen herben Schlag versetzen würden.

 

 

*Das französische Wort Bistro stammt angeblich vom russischen Wort bystro (dt. schnell). Während der napoleonischen Kriege sollen die hungrigen Kosaken in Paris den Kellnern zugerufen haben: „Bystro, bystro!“ (dt. „Schnell, schnell!“) Eine etymologische Herleitung, die leider nicht belegt ist. Aber eine schöne Geschichte.

 

 

Text: Anna Litvinenko
Stand: 19.03.2019

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